KFZ-Technik Lauermann
Erste Hilfe Kasten
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 . 13:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00 . 13:00 - 15:30
Autoapotheke überprüfen!

Was mitgeführt werden muss
Inhalte von Autoapotheken müssen auf ihr Ablaufdatum überprüft werden.

Für jeden Kraftfahrer in Österreich gilt, dass man ein Verbandszeug mitführen muss, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Lesen Sie mehr über weitere Mitführpflichten in Östereich.
Das muss eine Autoapotheke können
Der ÖAMTC empfiehlt, eine der ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke mitzuführen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer eine vollständige und "frische" Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, kann sich darauf verlassen, dass nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt sind, sondern der Inhalt von Experten praxistauglich zusammengestellt worden ist.

Inhalt der Autoapotheke:

Dreiecktücher
Wundauflage
Verbandtuch
Heftpflaster
Pflasterstrips
Wundschnellverband
Momentverband
elastische Mullbinden
Rettungsdecke
Verbandschere
medizinische Einmalhandschuhe
Notfallbeatmungstuch
Erste Hilfe Anleitung (Sofortmaßnahmen)

ÖNORM-Kriterien
An den Gesetzgeber richtet der ÖAMTC den Wunsch, klar zwischen der im Kraftfahrgesetz (KFG) verankerten Mindestanforderung an Verbandszeug und Autoapotheke zu unterscheiden: Wer im Handel ausdrücklich eine "Autoapotheke" anbietet, sollte dies nur dann tun dürfen, wenn das Produkt tatsächlich den strengen ÖNORM-Kriterien entspricht.

Alles andere darf nur "Verbandszeug nach § 102 KFG" genannt werden. Vom Kauf von Verbandszeug mit der Aufschrift "Inhalt entspricht StVO" oder ähnlichen kryptischen Hinweisen ist schon deshalb abzuraten, weil sich diese meist auf ausländische Vorschriften beziehen, die in Österreich nicht gelten.
Unabhängig davon ist es ratsam, regelmäßig einen "Erste Hilfe-Kurs" zu absolvieren, um die wertvollen Hilfsmittel einer Autoapotheke auch richtig einsetzen zu können.